Jetzt möglich: Fahrradleasing über den Arbeitgeber

Seit 2012 sind Firmenfahrräder gesetzlich dem Dienstwagen gleichgestellt.
Das heißt: Der Arbeitnehmer darf sein individuelles Wunschrad über den Arbeitgeber leasen und es uneingeschränkt privat nutzen, wenn er es monatlich mit nur einem Prozent vom Listenpreis versteuert.

Mit Gehaltsumwandlung sparen

Fahrrad Leasing funktioniert einfach: Arbeitnehmer können ihr Traumbike bequem über eine monatliche Gehaltsumwandlung aus dem Bruttolohn bezahlen. Das spart Lohnsteuer, Sozialversicherungsabgaben und Mehrwertsteuer. Insgesamt sind Einsparungen bis zu 30 Prozent möglich.

WIN-WIN-Situation
 
Nicht nur Arbeitnehmer profitieren vom Firmenfahrrad. Auch Chefs haben große Vorteile: Sie schärfen ihr Profil als innovativer Arbeitgeber, profitieren von motiviertem Personal und gesunden, fitten, Rad fahrenden Mitarbeitern.  Dieses Potential sollte man nutzen. Eine typische WIN WIN Situation.
Rundumschutz
 
Folgende zusätzliche Leistungen im Wert von 270 Euro sind beim Leasing-Fahrrad inklusive:
  Diebstahlschutz (Neuwert),
  allgemeine Reparaturkosten,
✓  Hilfe bei Elektroschäden,
✓  Hilfe bei Akku-Defekt,
✓  weltweiter 24-Stunden-Service,
✓  Pick-Up-Service (Deutschland).
Dieser Service greift selbstverständlich ohne Selbstbeteiligung.
 
Interessante Fakten
 
  Weniger Krankheitstage: Mitarbeiter, die regelmäßig mit dem Rad zur Arbeit fahren, sind 1,4 Tage pro Jahr weniger krank.
  Weniger Parkplatzprobleme: Auf einem Autoparkplatz haben sieben Fahrräder Platz.

In dieser Informationsbroschüre finden Sie umfangreiche Informationen zu unserem Konzept, eine ausführliche Beschreibung der Abwicklung und zahlreiche praktische Hinweise.

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